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Vereinsbusordnung des SV Bad Bentheim

Für die Nutzung der vereinseigenen Fahrzeuge (NOH – SV 75 und NOH – SV 194) werden folgende Regelungen festgelegt, die von allen Nutzern (Fahrern und Mitfahrern) zwingend einzuhalten und zu befolgen sind:

  1. Die Koordination und Ausleihe der Vereinsbusse wird ab dem 01.07.2014 über die Geschäftsstelle geregelt.
  2. Grundsätzlich erhält die Mannschaft/Gruppe das Fahrzeug mit der an dem Tag weitesten Fahrt/Anreise, wobei Jugendfahrten Vorzug vor den Seniorenfahrten haben und Fahrten unter 25 km im Regelfall selber organisiert werden sollten.
  3. Die Fahrzeuge dürfen von allen Abteilungen aber nur von Vereinsmitgliedern für Vereinszwecke ausgeliehen werden.
  4. Die Fahrzeugführer müssen mindestens 21 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
  5. Aus Haftungsgründen ist vom verantwortlichen Fahrer eine Kopie des gültigen Führerscheins erforderlich. Die Kopie wird in der Geschäftsstelle bei der erstmaligen Ausleihe abgelegt. Bei wiederholter Ausleihe ist keine weitere Kopie abzugeben.
  6. Die Anmeldung der Fahrzeugausleihe erfolgt entweder direkt über die Geschäftsstelle zu den dort angegebenen Öffnungszeiten durch Abgabe des ausgefüllten Reservierungsbogens oder Online über unsere Homepage.
  7. Je Ausleihe erhält der verantwortliche Fahrer in der Geschäftsstelle einen Fahrzeugschlüssel und Rückgabeschein zu den dort ausgehängten Öffnungszeiten (Mo u. Do von 9:00 – 12:00 und von 17:00 – 19:00 Uhr). Der Fahrer quittiert den Erhalt des Schlüssels und bestätigt die Einhaltung der Busordnung.  Bitte beachten, dass während der Schulferien Sonderregelungen für die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle gelten können!
  8. Die Schlüsselrückgabe für die Fahrzeuge muss umgehend nach Beendigung der Fahrt erfolgen. Ist die Geschäftsstelle nicht besetzt erfolgt die Rückgabe des Schlüssels und Rückgabescheins durch Einwurf in den Briefkasten.
  9. Der Fahrer ist verantwortlich für: a. die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
    • Kein Alkoholgenuss des Fahrers (Null Promille !)
    • Kein Alkoholgenuss im Fahrzeug durch die Mitfahrer
    • Rauchverbot im Fahrzeug

    b. einen schonenden Umgang mit dem Fahrzeug

    • Fahrgeschwindigkeit nicht über 130 km/h
    • Gänge dürfen nicht überzogen werden
    • Kühlwasseranzeige darf nicht in den roten Bereich kommen ggfs. Reifendruck prüfen

    c. die geordnete Rückgabe des Fahrzeugs

    • auf dem dafür ausgewiesenen Stellplatz am Vereinsheim Gutenbergstraße
    • gereinigt hinterlassen werden – Müll herausnehmen und in die dafür vorgesehenen Mülleimer entsorgen
    • Das Fahrtenbuch muss vollständig und leserlich ausgefüllt sein
    • Rückgabe des Fahrzeugschlüssels mit ausgefülltem Rückgabeschein
  10. Haftung: Jeder Fahrer haftet bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten für die von Ihm verursachten Schäden.
  11. Versicherung:
    Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert. Haftpflichtversicherung: limitierte Deckung, bei Personenschäden bis zu 8 Mio. je geschädigte Person. Vollkaskoversicherung: mit 300,00 Euro Selbstbeteiligung .Zuwiderhandlung kann mit Streichung von der Fahrerliste geahndet werden (z.B. Ausschluss von der Fahrzeugausleihe).Die Vereinsbusordnung tritt mit Wirkung zum 01.07.2014 in Kraft.

Der Vorstand

Vereinsbusordnung inkl. Reservierungsanfrage
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